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Mit dem 1. Januar 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
in Kraft. Dadurch änderte sich für die Patienten vieles, unter anderem auch die Regelungen über
Zuzahlungen und die Befreiung von Zuzahlungen.
Über weitere wichtige Änderungen für Patienten, die bereits gelten, wird hier informiert. |
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Rezeptpflicht: Paracetamol, Johanniskraut-Mittel |
Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und Fiebermittel mit dem
Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind.
Zäpfchen sind davon nicht betroffen. Johanniskraut-haltige Arzneimittel zur Behandlung mittelschwerer Depressionen
werden verschreibungspflichtig. |
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Rabattverträge der Krankenkassen |
Am 1. April 2007 ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten.
Diese sieht auch einige Änderungen bei der Versorgung mit Arzneimitteln vor, wenn die Krankenkasse mit einem Arzneimittelhersteller
Verträge über Preisnachlässe für Medikamente geschlossen hat.
Um den Anstieg der Arzneimittelausgaben zu bremsen, haben die Krankenkassen bundesweit Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern geschlossen. Wir möchten Sie gerne darüber informieren, worum es geht und was sich geändert hat: Die Apotheken müssen bei der Auswahl eines Medikamentes die Rabattverträge einer Krankenkasse beachten. Verschreibt der Arzt ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff und überlässt die Auswahl des Mittels der Apotheke (Aut-idem-Regelung), muss die Apotheke ein Mittel abgeben, für das die Krankenkasse des Patienten eine Rabattregelung mit dem Hersteller vereinbart hat. Entscheidend: Das Medikament enthält exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge wie das Arzneimittel, das der Arzt verschrieben hat. Das Produkt stammt lediglich von einem anderen Hersteller. Was passiert, wenn Ihr Medikament nicht vorrätig ist? Die Krankenkassen informieren die Ärzte und Apotheken regelmäßig darüber, welche Medikamente von der Rabattregelung betroffen sind. Sollte es bei einem Medikament beim Hersteller kurzfristig zum Lieferengpass kommen, ist das Rabattarzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig. Wir bemühen uns in diesem Fall, das Mittel umgehend zu besorgen. Ist das nicht schnell genug möglich, erhalten Sie ein anderes günstiges, wirkstoffgleiches und damit gleich wirksames Mittel. |
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AVWG Arzneimittel Verordnungs- und wirtschaftlichkeitsgesetz |
Am 1. Juli 2006 tritt eine neue Regelung im Rahmen des so genannten „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes“ in Kraft. Das Gesetz selbst soll helfen, die steigenden Ausgaben bei Arzneimitteln zu dämpfen, indem es Ärzte dazu anhält, bei der Verschreibung von Medikamenten stärker auf das Preis-Leistungs Verhältnis zu achten. Die Neuregelung der Zuzahlung zu Medi- kamenten betrifft Sie als Apothekenkunde direkt. Was ändert sich für mich als Patient durch die neue Regelung? Die neue gesetzliche Bestimmung erlaubt den Spitzenverbänden der Krankenkassen, Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten zu befreien. Das heißt, dass Sie in Zukunft für bestimmte Arzneimittel in der Apotheke nichts mehr dazuzahlen müssen. Woher weiß ich, ob ein verschriebenes Medikament zuzahlungsfrei ist? Diese Frage kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihr Apotheker beantworten. Eine Liste der Wirkstoffe, bei denen es zuzahlungsfreie Medi- kamente geben kann, finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite www.aponet.de, dem Gesundheitsportal der deutschen Apo- thekerInnen. Zusätzlich wollen die Krankenkassen eine Übersicht aller von der Zuzahlung befreiten Arzneimittel unter www.g-k-v.com veröffentlichen. Wie kann ich feststellen, ob es zu einem Medikament mit Zuzahlung eine zuzahlungsfreie Alternative gibt? Auch hier kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihr Apotheker weiterhelfen. Fragen Sie einfach, ob es nicht ein zuzahlungsfreies Medikament gibt, das er Ihnen stattdessen verschreiben kann. Außerdem wird Ihr Apotheker in der Regel bei jedem Rezept prüfen, ob für Sie auch ein zuzahlungsfreies Medikament in Frage kommt. In welchen Fällen muss ich nichts mehr dazuzahlen? Damit ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit wird, muss es im Vergleich mit anderen, gleichwertigen Medikamenten, die denselben Wirkstoff enthalten, im Preis wesentlich günstiger sein. Außerdem muss der Hersteller das Arzneimittel so günstig anbieten, dass auch die Kran- kenkasse trotz der wegfallenden Patientenzuzahlung entlastet wird. |
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Festbeträge für Gruppen von Arzneimitteln |
Festbeträge: Der Maximal-Preis, den die Kassen für bestimmte Arzneimittel bereit sind zu zahlen. D.h. der Patient, der auf ein bestimmtes Mittel angewiesen ist oder darauf besteht, muss die Differenz zwischen Fest- betrag, den die Krankenkasse trägt, und Preis des Her- stellers selbst zahlen. | |
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Arztbesuch (Arzt, Zahnarzt oder Psycho- therapeut) |
Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal Ausnahmen: Überweisungen im selben Quartal; Kon- trollbesuche beim Zahnarzt; Vorsorge, Früherkennung, Schutzimpfungen | |
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Arznei- und Verbandmittel | Zuzahlung* von 10% des Preises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Mittel; nicht verschreibungs- pflichtige Mittel müssen selbst bezahlt werden * nicht mehr als die Kosten des Mittels |
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Heilmittel (z.B. Massagen, Ergotherapie) |
10% der Kosten und 10 Euro je Verordnung | |
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Häusliche Krankenpflege | 10% der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro |
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Krankenhaus | 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage pro Jahr | |
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Stationäre Vorsorge und Rehabilitation |
10 Euro pro Tag, bei Anschluss-Reha begrenzt auf 28 Tage |
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Brillen | keine Erstattung; Ausnahme: Kinder, Jugendliche und schwer Sehbehinderte |
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Fahrkosten (zur ambulanten Behandlung) |
müssen selbst bezahlt werden | |
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Sterilisation (ohne medizinische Notwendigkeit) |
muss selbst bezahlt werden | |
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Sterbegeld und Entbin- dungsgeld |
werden gestrichen | |
| außerdem ändert sich | |||
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Zahnersatz | muss ab 2005 extra versichert werden | |
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Krankengeld | wird ab 2006 von den Versicherten allein finanziert (0,5% Beitragssatz) |
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| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzah- lungen befreit. Obergrenze für alle Zuzahlungen: zwei Prozent des Brutto- einkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent. | |||
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weitere Informationen: | Auf unserer Linkseite erhalten Sie weiterführende Informationen ... |
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Sa: 8.00 - 16.00 Uhr |
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