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Mit dem 1. Januar 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
in Kraft. Dadurch änderte sich für die Patienten vieles, unter anderem auch die Regelungen über
Zuzahlungen und die Befreiung von Zuzahlungen.
Über weitere wichtige Änderungen für Patienten in Folge wird hier informiert. So z.B. über neue Regelungen der aktuellen Gesundheitsreform. |
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Wahlmöglichkeit: Mehrkosten bei Arzneimitteln selbst zahlen |
Zum 01. Januar 2011 hat die Bundesregierung
ein neues Arzneimittelgesetz auf den Weg gebracht. |
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Indikation eines Arzneimittels |
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es ausreichend ist, wenn das vom Arzt verordnete Medikament mit dem Rabattarzneimittel, das wir Ihnen geben müssen, nur noch bei einem Krankheitsbild (Indikation) übereinstimmt. Die diagnostizierte Erkrankung steht dann unter Umständen nicht auf dem Beipackzettel des ausgetauschten Medikaments. Ihre Fragen hierzu beantworten wir gerne. |
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Stückzahl: | Bisher erhielten Sie zumeist ein Medikament, das die vom Arzt
verordnete Stückzahl enthielt.
Auch wenn Ihnen und uns nicht alle Änderungen gefallen, so sind wir doch gesetzlich verpflichtet worden, diese neuen Vorschriften
einzuhalten. |
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Information Herausgeber: Hessischer Apothekerverband und Apothekerverband Rheinland-Pfalz |
Wir bleiben am Boden. Wussten Sie, dass nur ein Zehntel des Arneimittelpreises in der Apotheke bleibt? Fast 90% müssen wir weitergeben! Dafür erbringen wir das Gros der Leistungen: wir informieren und beraten, lagern, bestellen, fertigen Arzneimittel nach Rezeptur und sind rund um die Uhr für Sie da. Ihre Apotheke |
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Ausgezeichnet: |
Am 23. Februar 2010 erhielt die Apotheke am Rosengarten die Auszeichnung "Seniorenfreundlicher Service"
von der "Seniorenvertretung der Stadt Halle e.V.". |
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Rezeptarten | Vom Arzt ausgestellte Rezepte fur Arzneimittel haben eine
Darauf weist das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin.
begrenzte Gültigkeitsdauer. |
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Ein rotes Rezept - Papier weiß, Aufdruck rot - ist fürMedikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Es gilt einen Monat. |
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Für Privatrezepte verwenden die meisten Ärzte blaueVordrucke. Sie sind ein viertel Jahr gültig. |
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Gelb sind Betäubungsmittel-Rezepte; in der Regel be-treffen sie starke Schmerzmittel. Diese Verordnung muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst sein. |
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Neu ist das grüne Rezept. Darauf trägt der ArztMedikamente ein, die er empfiehlt. Sie sind unbegrenzt gültig und werden von den Kassen nicht erstattet. |
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weitere Informationen: | Auf unserer Linkseite erhalten Sie aktuelle Informationen zur Gesundheitsreform: |
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Unsere Öffnungszeiten:Mo-Fr: 8.00 - 20.00 Uhr Sa: 8.00 - 16.00 Uhr |
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