zur Startseite

Serviceangebote, Kundenkarte, Hausapotheke, Links, BMI-Rechner ...
aktuelle Angebote
Gesundheitsaktionen
aktuelle Informationen
Archiv
Bestellung per Internet
Hausapotheke
unsere Kundenkarte
Raucherentwöhnung
Venen

interessante Links zu Gesundheitsthemen
Notdienst heute:

Impressum

Mit dem 1. Januar 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft. Dadurch änderte sich für die Patienten vieles, unter anderem auch die Regelungen über Zuzahlungen und die Befreiung von Zuzahlungen.
Über weitere wichtige Änderungen für Patienten in Folge wird hier informiert. So z.B. über neue Regelungen der aktuellen Gesundheitsreform.


Neues Arzneimittelgesetz 2011


Wahlmöglichkeit:
Mehrkosten bei Arzneimitteln selbst zahlen

Zum 01. Januar 2011 hat die Bundesregierung ein neues Arzneimittelgesetz auf den Weg gebracht.
Wir informieren Sie hier über wichtige Änderungen.
Das bedeutet für Sie, dass wir Ihnen ein anderes Arzneimittel verkaufen dürfen, wenn Sie das Mittel, das Ihre Krankenkasse zahlt, nicht einnehmen möchten.
Dies kann der Fall sein, wenn wir gesetzlich verpflichtet sind, Ihnen ein sogenanntes Rabattarzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten Präparate zu geben.
Ab sofort können Sie selbst wählen, ob Sie ein preiswertes Medikament, für das ein Rabattvertrag zwischen Ihrer Krankenkasse und dem Hersteller besteht, oder lieber ein Originalpräparat (mit den gleichen Wirkstoffen) erhalten möchten.
Ihrem Wunsch entsprechend beraten wir Sie selbstverständlich gern, welches Präparat entsprechend der von Ihrem Arzt verordneten Medikamente / Wirkstoffe, für Sie In Frage kommt.
 Wie geht das? 
Haben Sie ein Medikament gewählt, zu dem kein Rabattvertrag besteht, gibt es jetzt trotzdem die Möglichkeit, dass die Krankenkasse Ihnen einen Teil des Kaufpreises erstattet.
Sie reichen Ihre Rezeptkopie mit unserer Quittung bei der Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen die Kosten abzüglich des Betrages, den die Kasse vom Hersteller als Rabatt erhält. Außerdem wird die Krankenkasse von Ihnen voraussichtlich auch eine Verwaltungspauschale verlangen. Die genaue Höhe des Erstattungsbetrages, den die Krankenkasse vornimmt, und der Verwaltungspauschale variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und ist uns als Apotheke unbekannt.

Indikation
eines Arzneimittels

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es ausreichend ist, wenn das vom Arzt verordnete Medikament mit dem Rabattarzneimittel, das wir Ihnen geben müssen, nur noch bei einem Krankheitsbild (Indikation) übereinstimmt. Die diagnostizierte Erkrankung steht dann unter Umständen nicht auf dem Beipackzettel des ausgetauschten Medikaments. Ihre Fragen hierzu beantworten wir gerne.

Stückzahl:

Bisher erhielten Sie zumeist ein Medikament, das die vom Arzt verordnete Stückzahl enthielt. Durch die Neuregelungen ab 2011 müssen wir Ihnen auch dann ein Rabattarzneimittel geben, wenn die Packung eine andere Stückzahl (z.B. 98 statt 100 Stück) enthält. Packungen dürfen bei der Größe N1 um +/-20%, bei N2 +/-10% und bei N3 um -5% abweichen.

Auch wenn Ihnen und uns nicht alle Änderungen gefallen, so sind wir doch gesetzlich verpflichtet worden, diese neuen Vorschriften einzuhalten.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat wissen lassen, dass durch diese und weitere Maßnahmen die Kassenbeiträge stabil bleiben sollen.


Die Wahrheit über Apothekenpreise


Information
Herausgeber:
Hessischer Apothekerverband und
Apothekerverband Rheinland-Pfalz

Die Wahrheit über Apothekenpreise

Wir bleiben am Boden.
Die Früchte und die Sahne bekommen andere

Wussten Sie, dass nur ein Zehntel des Arneimittelpreises in der Apotheke bleibt?

Fast 90% müssen wir weitergeben!

Dafür erbringen wir das Gros der Leistungen: wir informieren und beraten, lagern, bestellen, fertigen Arzneimittel nach Rezeptur und sind rund um die Uhr für Sie da.

Ihre Apotheke


Auszeichnung "Seniorenfreundlicher Service"


Ausgezeichnet:

Am 23. Februar 2010 erhielt die Apotheke am Rosengarten die Auszeichnung "Seniorenfreundlicher Service" von der "Seniorenvertretung der Stadt Halle e.V.".
Übergabe des Zertifikats Das Zertifikat wurde vom Vorsitzenden, Hrn. N.Dorn überreicht.
Die Initiative des Seniorenrates zur Vergabe des Zertifikats richtet sich an Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe, die in ihrem Service besonders auch die Belange der Senioren berücksichtigen und somit aktiv zur Verbessereung der Lebenssituation beitragen.

So müssen für die Erlangung des Zertifikats bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B.
    Seniorenzertifikat
  • barrierefreier Eingang
  • gut lesbare Schilder
  • Sitzmöglichkeiten vorhanden
  • Anlieferung der Bestellungen

Gültigkeit von Rezepten


Rezeptarten
Vom Arzt ausgestellte Rezepte fur Arzneimittel haben eine
begrenzte Gültigkeitsdauer.
Darauf weist das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin.
Ein rotes Rezept - Papier weiß, Aufdruck rot - ist für
Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen
erstattet werden. Es gilt einen Monat.
Für Privatrezepte verwenden die meisten Ärzte blaue
Vordrucke. Sie sind ein viertel Jahr gültig.
Gelb sind Betäubungsmittel-Rezepte; in der Regel be-
treffen sie starke Schmerzmittel. Diese Verordnung
muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst sein.
Neu ist das grüne Rezept. Darauf trägt der Arzt
Medikamente ein, die er empfiehlt. Sie sind unbegrenzt
gültig und werden von den Kassen nicht erstattet.

weitere Informationen: Auf unserer Linkseite erhalten Sie aktuelle
Informationen zur Gesundheitsreform:

Unsere Öffnungszeiten:
 
Mo-Fr: 8.00 - 20.00 Uhr
Sa: 8.00 - 16.00 Uhr